Was geschieht mit den abgetriebenen Kindern?

Der Gesetzgeber legt fest:

Abgetriebene Kinder unter 500 Gramm

Körpergewicht, wie auch Kinder aus Fehlgeburten werden in die Pathologie gebracht, wo sie “untersucht” werden.
Dies geschieht in der Regel ohne Wissen der Eltern, man braucht auch keine elterliche Genehmigung. Pflicht ist, daß abgetriebene Kinder noch 24 Stunden aufbewahrt werden müssen, so daß die Eltern es noch sehen können, bevor es dann in die Pathologie gebracht wird. Was danach mit ihnen geschiet, ist fragwürdig!

Abgetriebene Kinder über 500 Gramm

Körpergewicht werden auf Wunsch der Eltern bestattet oder sie kommen in die Pathologie. Jetzt müssen die Eltern damit einverstanden sein, daß ihre Kinder zu Forschungszwecken benutzt werden. In der Praxis läuft dies aber oft ohne Einverständnis, oder das Kind wiegt dann eben weniger als 500 Gramm! Häufig wird auch moralischer Druck auf die Frau ausgeübt. Eine Information oder ein Hinweis bzgl. Bestattung wird in den wenigsten Fällen vorgenommen.

Weitere Verwertung

 

Oftmals werden Kinder nach Abtreibungen oder Fehlgeburten

1. weggeworfen oder verbrannt.

Abgetriebene Föten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften als „Sondermüll“ behandelt. Mit folgenden Zeilen sind schon Mütter vom Labor unterrichtet worden, die nach ihren Kindern fragten: “Das Produkt wurde hygienisch einwandfrei entsorgt!”

2. zur “Frischzellentherapie” verwendet.
3. zur Herstellung von Kosmetikas verwertet.
4. zur Herstellung von Medizin verarbeitet.
5. zu “Forschungszwecken” am Mensch und am Tier benutzt.

Ultraschall eines Embryos im Mutterleib

Du solltest Dir diese Bilder nur anschauen,
wenn Du über 16 Jahre alt bist und starke Nerven hast.

Wie erlebt ein Baby die Abtreibung?

Ein Kind spürt, wenn Gefahr droht, auch schon im ganz frühen embryonalen Entwicklungsstadium.  Es gerät in Panik und hat Todesängste. Mit verzweifelten Bewegungen versucht es sich zu wehren. All das kannst man im Ultraschall sehen.