Über den Wert und die
Unantastbarkeit des Lebens

Die Grenzen des medizinischen Fortschritts


Ein Vortrag von Margaretha Glosser mit Auszügen aus der Enzyklika „Evangelium vitae“ von Papst Johannes Paul II.
- Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt. (Jer 1)
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Einleitung

Papst Johannes Paul II. gab am 25. März 1995 die Enzyklika Evangelium vitae (Evangelium des Lebens) heraus.
Warum wurde diese Enzyklika zu dieser Zeit geschrieben?
Die Kirche reagierte auf den damaligen Zeitgeist: Die Ehe und die Weitergabe des Lebens wurden angegriffen, von Geburt bis zum Tod. Die Abtreibung war staatlich legalisiert und die Gefahr der Euthanasie wurde immer größer. In Holland praktizierte man bereits die Euthanasie. Eine Kultur des Todes entstand.
Papst Johannes Paul II. fordert mit dieser Enzyklika zu einer Kultur des Lebens auf.

Am Beginn des Heils steht die Geburt des Kindes Jesus, die als frohe Nachricht verkündet wird: „Ich verkünde euch eine große Freude, die dem ganzen Volk zuteil werden soll: Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren; er ist der Messias, der Herr“ (Lk 2)

Durch die Geburt Gottes, der in Jesus Mensch geworden ist, wird der volle Sinn jeder menschlichen Geburt offenbar. Die Freude über den Messias erscheint so als Fundament und Erfüllung der Freude über jedes Kind, das geboren wird (Joh 16,21).

 
„Als ich geformt wurde im Dunkeln,
kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine Glieder dir nicht verborgen.“
Psalm 139

Worin besteht der unvergleichliche Wert der menschlichen Person ?

Der Mensch ist zu einer Lebensfülle berufen, die weit über die Dimensionen seiner irdischen Existenz hinausgeht. Sie besteht in der Teilhabe am Leben Gottes selbst. Dies zeigt die Größe und Kostbarkeit des menschlichen Lebens auf.

Diese übernatürliche Berufung zeigt, daß das irdische Leben in Wahrheit nicht die letzte Wirklichkeit ist. Das Leben auf Erden ist die Grundvoraussetzung für das Leben in der Ewigkeit.

Das irdische Leben ist also eine heilige Wirklichkeit, die uns anvertraut wird, damit wir sie mit Verantwortung hüten und in der Liebe und Selbsthingabe an Gott sowie an die Schwestern und Brüder zur Vollendung bringen.

Das II. Vatikanischen Konzil besagt: In dem Heilsereignis der Menschwerdung Jesu offenbart sich der Menschheit nicht nur die unendliche Liebe Gottes, sondern auch der unvergleichliche Wert jeder menschlichen Person, denn der Sohn Gottes hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt.
(Röm 8,29): „Sie sind dazu bestimmt, an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben“
Die Herrlichkeit Gottes leuchtet auf dem Antlitz des Menschen

Das Leben ist immer ein Gut. Dies in der Tiefe zu erfassen, dazu ist der Mensch berufen.
Im Römerbrief 2,14-15 heißt es, daß jeder Mensch, der für die Wahrheit und das Gute offen ist, im Licht der Vernunft und durch die geheimnisvolle Gnade, die ihm durch das Naturgesetz ins Herz geschrieben ist, den heiligen Wert des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick bis zu seinem Ende erkennt und das Recht jedes Menschen auf Leben bejaht und in höchstem Maße achtet. 
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Warum ist das Leben ein Gut?

Das Leben, das Gott dem Menschen schenkt, ist anders als bei den anderen Lebewesen. Der Mensch in der Welt offenbart durch seine Existenz Gott selbst. Er ist Zeichen seiner Gegenwart, Spur seiner Herrlichkeit.
Dem Menschen wird eine erhabene Würde geschenkt, die ihn mit innigen Banden mit seinem Schöpfer verbindet. Das Buch Genesis zeigt auf, daß der Mensch der Höhepunkt, die Krönung des Schöpfungs- werkes Gottes ist. „Bevölkert die Erde, unterwerft sie euch und herrscht über alles.“ Alles in der Schöpfung ist auf den Menschen hingeordnet und alles ist ihm untergeordnet.

Gen. 1,26: „Laßt uns Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich“. Das Leben, das Gott dem Menschen anbietet, ist ein Geschenk, durch das Gott sein Geschöpf an etwas von sich selbst teilhaben läßt.
„Ihm ähnlich“ heißt nicht nur nach seinem Abbild geschaffen, sondern daß der Mensch die wesentlichsten geistigen Fähigkeiten besitzt wie Vernunft, Erkenntnis von Gut und Böse, den freien Willen. In Sir 17,7 heißt es: „Mit kluger Einsicht erfüllte er sie und lehrte sie, Gutes und Böses zu erkennen“.
Oder Dtn 32.4: Die Fähigkeit, Wahrheit und Freiheit zu erlangen, sind Vorrechte des Menschen, geschaffen nach dem Abbild seines Schöpfers, des wahren und gerechten Gottes.“
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„Deine Augen sahen, wie ich entstand,
in deinem Buch war schon alles verzeichnet.“
„Meine Tage waren schon gebildet, als
noch keiner von ihnen da war.“

Gott der Herr ist der einzige Herr über Leben und Tod

Das Leben des Menschen kommt aus Gott. Es ist sein Geschenk, sein Abbild und Ebenbild, Teilhabe an seinem Lebensatem. Daher ist Gott der einzige Herr über dieses Leben. Der Mensch kann nicht darüber verfügen.
Leben und Tod des Menschen liegen also in den Händen Gottes. Ob es nun die ungeborenen Kinder betrifft, Behinderte, alte Menschen oder Schwerkranke: immer gilt: Gott entscheidet über den Zeitpunkt des Todes.

In Gen 4,10 wendet sich Gott mit den Worten an Kain, nachdem dieser seinen Bruder Abel erschlagen hat: „Was hast Du getan?“ Dies erfährt jeder Mensch: in der Tiefe seines Gewissens wird er immer an die Unantast- barkeit des Lebens – seines Lebens und jenes der anderen – erinnert, als Realität, die nicht ihm gehört, weil sie Eigentum und Geschenk Gottes, des Schöpfers und Vaters ist.
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Teilhabe des Menschen am schöpferischen Wirken Gottes

Eine gewisse Teilhabe des Menschen an der Herrschaft Gottes offenbart sich auch in der besonderen Verantwortung, die ihren Höhepunkt in der Weitergabe des Lebens durch die Zeugung seitens des Mannes und der Frau in der Ehe erreicht. Gott segnete Mann und Frau und sprach: „Wachset und vermehrt euch“ (Gen 1,28).
Das II. Vatikanische Konzil hebt hervor, daß die Zeugung des Kindes ein zutiefst menschliches und in hohem Maße religiöses Ereignis ist. Die Ehegatten werden ein Fleisch. Gott selbst ist dabei gegenwärtig.
Bei der Zeugung eines Menschen wird dank der Erschaffung der unsterblichen Seele das Abbild und Gleichnis Gottes selbst übertragen.
So werden Mann und Frau nach Vereinigung in der Ehe zu Teilhabern am göttlichen Werk.
Im AT wird die Unfruchtbarkeit als ein Fluch gefürchtet, während die zahlreiche Nachkommenschaft als ein Segen empfunden wird: “Kinder sind eine Gabe des Herrn, die Frucht des Leibes ist sein Geschenk”.
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Die Existenz jedes einzelnen Menschen ist von ihren Anfängen an im Plan Gottes vorgegeben

(Jer.1)„Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt.

Psalm 139:
Als ich geformt wurde im Dunkeln,
kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine Glieder dir nicht verborgen.
Deine Augen sahen, wie ich entstand,
in deinem Buch war schon alles verzeichnet;
meine Tage waren schon gebildet, als
noch keiner von ihnen da war.

Viele Bibelstellen bezeugen die erhabene Würde des Menschen, die Gott ihm gegeben hat:

Psalm 8:
Seh’ ich den Himmel, das Werk deiner
Finger, Mond und Sterne, die du befestigt:
Was ist der Mensch, daß du an ihn denkst,
des Menschen Kind, daß du dich seiner annimmst?
Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott,
hast ihn mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt.
Du hast ihn als Herrscher eingesetzt
über das Werk deiner Hände,
hast ihm alles zu Füßen gelegt:

Wie sollte man annehmen, daß auch nur ein Augenblick dieses wundervollen Prozesses des Hervorquellens des Lebens dem weisen und liebenden Wirken des Schöpfers entzogen sei und der Willkür des Menschen überlassen bleiben könnte?

Das menschliche Leben befindet sich in seinem Anfang und in seinem Ende in großer Gefahr.
Manche Schichten der öffentlichen Meinung rechtfertigen manche Verbrechen gegen das Leben wie Abtreibung und Euthanasie, im Namen der Rechte der individuellen Freiheit. Unter diesem Vorwand beanspruchen sie Straffreiheit und die Genehmigung des Staates, diese Verbrechen in absoluter Freiheit und unter kostenloser Beteiligung des staatlichen Gesundheitswesens durchführen zu können.

Papst Joh. Paul II.: „Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, verbrauchende Embryonenforschung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord entwürdigen sowohl die Opfer aber auch jene, die das Unrecht tun.”

Das heilige Gesetz Gottes: “Du sollst nicht töten!”
Gott fordert vom Menschen, dem er das Leben schenkt, daß er es liebt, achtet und fordert. Auf diese Weise wird das Geschenk zum Gebot.
Das menschliche Leben ist als etwas Heiliges anzusehen, da es ja schon von seinem Anfang an, das Handeln des Schöpfers erfordert und immer in einer besonderen Beziehung mit dem Schöpfer, seinem einzigen Ziel, verbunden bleibt. Gott allein ist der Herr des Lebens vom Anfang bis zum Ende: Niemand kann sich – unter keinen Umständen – das Recht anmaßen, einem unschuldigen menschlichen Geschöpf direkt den Tod zuzufügen (Enzyklika Donum vitae)
Gott erklärt sich zum absoluten Herrn über das Leben des nach seinem Bild und Gleichnis gestalteten Menschen, weil das menschliche Leben einen heiligmäßigen und unverletzlichen Charakter aufweist, in dem sich die Unantastbarkeit des Schöpfers selber widerspiegelt. Eben deshalb wird Gott zum strengen Richter einer jeden Verletzung des Gebotes „du sollst nicht töten“, das die Grundlage des gesamten menschlichen Zusammenlebens bildet.
Dieses Gebot zeigt die äußerste Grenze auf, die niemals überschritten werden darf. Es spornt zu einem positiven Verhalten der absoluten Achtung vor dem Leben an mit dem Ziel, es zu achten und zu fördern, ja, es zu lieben.
(Mt 19,17)„Wenn Du das Leben erlangen willst, halte die Gebote“

„Du sollst nicht töten“ ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um „das ewige Leben zu erlangen“
Die Achtung des Lebens hat ganz besonderen Wert, wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das umso mehr, wenn es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen handelt.
Denken wir an die ungeborenen Kinder, an die Neugeborenen, an alte kranke Menschen.
Heute ist die Form der Vernichtung eine legale Vernichtung gezeugter, aber noch ungeborener menschlicher Wesen. Und es handelt sich um eine Vernichtung, die sogar von demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen ist, in denen man sich auf den zivilen Fortschritt der Gesellschaft und der gesamten Menschheit beruft.

Der Umstand, daß die Gesetzgebung vieler Länder sogar gegen ihre verfassungsmäßigen Grundprinzipien Praktiken gegen das Leben nicht bestrafen oder ihnen sogar volle Rechtmäßigkeit zuerkennt, zeigt einen schweren moralischen Verfall auf.
Entscheidungen, die einst einstimmig als verbrecherisch angesehen wurden, werden nach und nach gesellschaftlich akzeptiert. (Nach Ende des II. Weltkrieges entstand das Grundgesetz mit Artikel 1: jeder hat ein Recht auf Leben.)
Selbst die Medizin, deren Aufgabe es ist, das Leben zu verteidigen und zu pflegen, widerspricht sich selbst.

Das alles geschieht, weil Gott als Schöpfer und damit als Ursprung der Bestimmung von Gut und Böse verworfen wird. Man hat den Begriff dessen verworfen, was uns im Tiefsten zu Menschen macht.
Das alles führt zu einem tiefgreifenden Wandel in der Betrachtungsweise des Lebens und der zwischenmenschlichen Beziehungen. Das Gewissen wird verfinstert und immer träger, die Unterscheidung zwischen Gut und Böse wahrzunehmen im Hinblick auf den fundamentalen Wert des menschlichen Lebens.
Aus diesem Grunde hat das Lehramt der Kirche seine Interventionen zur Verteidigung der Heiligkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens verstärkt durch zahlreiche Lehr- und Pastoraldokumente und Enzykliken.

Papst Joh. Paul II. sagt deutlich in seiner Enzyklika Evangelium Vitae:
Die willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden. Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen das Sittengesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten. Sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe. Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, daß ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher. „

Das Recht auf Leben anerkennt jeden Mann und jede Frau als Person und schützt sie und betrachtet sie nicht als eine Sache, über die man verfügen kann. Im Hinblick auf die sittliche Norm, die die direkte Tötung eines unschuldigen Menschen verbietet, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen. Ob einer der Herr der Welt oder der Letzte, Elendeste auf Erden ist, macht keinen Unterschied: Vor den sittlichen Ansprüchen sind wir alle absolut gleich.“

Nun haben wir von dem Wert und der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens gehört. Wir fragen uns nun, wie manche medizinische Praktiken und Fortschritte zu rechtfertigen sind. Nehmen wir zuerst die Abtreibung in Blick:

Das II. Vatikanische Konzil bezeichnet die Abtreibung als ein verabscheuungwürdiges Verbrechen
Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen.
Die Billigung der Abtreibung ist zur Selbstverständlichkeit und zur Gewohnheit geworden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Dies bedeutet eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten Jesaija kategorisch: „Weh denen, die das böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen „

Gerade in bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie z.B. die Formulierungen „Unterbrechung der Schwangerschaft, “Abbruch“, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen.

Bei einer Abtreibung wird ein menschliches Geschöpf getötet, das gerade erst dem Leben entgegengeht, das heißt, das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann: es könnte niemals als Angreifer und schon gar nicht als ungerechter Angreifer angesehen werden! Es ist schwach, wehrlos, so daß es selbst ohne jenes Minimum an Verteidigung ist.
Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoß trägt. Doch manchmal ist es gerade sie, die Mutter, die seine Tötung beschließt und vornimmt.
Sicher ist die Mutter manches mal in großer Not und für das Ungeborene sind Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser nicht geboren zu werden. Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen.

Bei der Abtreibung verhängt die Kirche die höchste Strafe, die Exkommunikation. Diese trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch die Mittäter. Mit dieser Sanktion stellt die Kirche diese Straftat als eines der schwersten und gefährlichsten Verbrechen hin und spornt so den, der sie begeht an, rasch auf den Weg der Umkehr zurückzufinden. Denn in der Kirche hat die Strafe der Exkommunikation den Zweck, die Schwere einer bestimmten Sünde voll bewußt zu machen und somit eine entsprechende Umkehr und Reue zu begünstigen.
Bekanntlicherweise wurde in den ersten Jahrhunderten der Mord, zusammen mit Abtrünnigkeit vom Glauben und Ehebruch, unter die drei schwersten Sünden gereiht und eine besonders schwere und lange öffentliche Buße verlangt, ehe dem reuigen Mörder Vergebung und die Wiederaufnahme in die kirchliche Gemeinschaft gewährt wurden.
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Wer hat die Verantwortung für die Abtreibung ?

Die Verantwortung übersteigt die einzelne Person und nimmt eine stark soziale Dimension an: mitverantwortlich ist der Vater, wenn er die Frau in der Schwangerschaft alleine läßt oder zur Abtreibung drängt. Nicht verschweigen darf man die Beeinflussungen, die aus dem weiteren Familienverband und von Freunden kommt. Verantwortlich sind auch die Ärzte und das Pflegepersonal, wenn sie ihren Beruf in den Dienst des Todes stellen. Aber auch die Gesetzgeber, die die Abtreibungsgesetze gefördert und beschlossen haben, sind verantwortlich. Auch alle, die die Verbreitung einer Mentalität sexueller Freizügigkeit und Geringschätzung der Mutterschaft begünstigt haben, und jene Organisationen, die systematisch die Legalisierung und Verbreitung der Abtreibung durchsetzen.
Wir stehen vor einer enormen Bedrohung des Lebens, und zwar einer ganzen Zivilisation!
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„Kinder sind eine Gabe des Herrn,
die Frucht des Leibes ist sein Geschenk.“

Bei der Abtreibungsdiskussion wird häufig die Frage diskutiert, ab welchem Zeitpunkt das Leben entsteht?

Im Augenblick, wo das Ei befruchtet wird, entsteht ein Leben, das nicht das des Vaters oder der Mutter, sondern eines neuen menschlichen Geschöpfes ist, das sich eigenständig entwickelt. Es wird nie menschlich werden, wenn es das nicht von dem Augenblick an gewesen ist.
Diese Einsicht liefert die moderne genetische Forschung, die aufzeigt, daß vom Augenblick der Befruchtung an eine Person festgelegt ist mit ihren bekannten, schon genau festgelegten Wesensmerkmalen. Der Mensch braucht nur noch Zeit, sich zu organisieren und funktionsbereit zu sein. Ein Neugeborenes braucht auch noch Zeit, sich zu entwickeln. Wer würde da zweifeln, daß es ein Mensch ist?
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Wie steht es nun mit der Gentechnik?

Die grundlegende Idee der Gentherapie ist die Korrektur genetischer Defekte, also Gene einzuschleusen um das defekte Gen zu ersetzen. Die gesunden Gene gewinnt man aus Embryonen, die eigens dafür hergestellt werden. Häufig sterben sie nach dem Eingriff.
So sagt die Kirche: Eingriffe an menschlichen Embryonen, die unvermeidlich mit der Tötung oder des Mißbrauchs des Embryos verbunden sind, sind zu verurteilen. Auch wenn die Eingriffe am menschlichen Embryo das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und sie nicht in Gefahr bringen, muß man jedoch geltend machen, daß bereits die Verwendung von Embryonen oder Föten als Versuchsobjekt ein Verbrechen darstellt gegen ihre Würde als menschliche Geschöpfe. Embryonen und Föten haben dasselbe Recht, das dem bereits geborenen Kind und jeder Person geschuldet wird.

Aus sittlichen Gründen zu verwerfen ist ebenso der Mißbrauch der sog. „überzähligen Embryonen“ bei einer künstlichen Befruchtung. Sei es als zu verwertendes biologisches Material oder als Lieferanten von Organen oder Geweben zur Transplantation für die Behandlung bestimmter Krankheiten. Die Tötung unschuldiger menschlicher Geschöpfe, und sei es auch zum Vorteil anderer, stellt in Wirklichkeit eine absolut unannehmbare Handlung dar.

Besondere Aufmerksamkeit muß der sittlichen Bewertung der Verfahren vorgeburtlicher Diagnosen gelten, die frühzeitig eventuelle Mißbildungen oder Krankheiten des ungeborenen Kindes feststellen. Wenn eine sogen. pränatale Diagnostik ohne unverhältnismäßige Gefahren für das Kind und für die Mutter sind und zum Ziel haben, eine frühzeitige Therapie für das Ungeborene zu ermöglichen, sind diese Verfahren sittlich erlaubt.
Aber heute kommt es leider nicht selten vor, daß diese Verfahren in den Dienst einer Eugenetik-Mentalität gestellt werden. Das Ziel der Feststellung einer Krankheit am Embryo ist seine Abtreibung. Das ist höchst verwerflich, weil sie sich anmaßt, den Wert eines menschlichen Lebens einzig und allein nach Maßstäben wie „Normalität“ und physisches Wohlbefinden zu beurteilen und auf diese Weise auch der Legitimation der Kindestötung und der Euthanasie den Weg bahnt.
Es kommt zu einem unmerklich vollzogenen Schritt: zur Diskriminierung kranker und behinderter Menschen.

Einer Schweizer Studie zufolge werden zwei Drittel der Kinder, die Anzeichen für unheilbare Krankheiten wie Herzfehler aufweisen, abgetrieben. 50 % betrage die Abtreibungsquote in Fällen schwerer Fehlbildungen mit Langzeitfolgen, wie etwa beim Down-Syndrom.
Das erklärt, warum wir heutzutage so wenige mongoloide Kinder sehen. Hinzu kommt, dass immer wieder PND-Methoden fehlerhaft sind, so dass oft verschwiegen wird, wieviele gesunde Kinder abgetrieben werden.
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„Embryonen und Föten haben dasselbe Recht, das dem bereits geborenen Kind und jeder Person geschuldet wird.“ Kath. Kirche
„Das Kind hat das Recht von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die ehelich miteinander verbunden sind.“ (Kath. Katech. 2376)

Künstliche Befruchtung

Bei jeder IVF (künstlichen Befruchtung) werden 3 bis 5 Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Man bringt sie mit dem männlichen Samen zusammen. Die Eizelle wird also außerhalb der Gebärmutter künstlich befruchtet.
Zuvor muß sich die Frau 12 Monate einer Hormonkur unterwerfen.
Alle 3 – 5 befruchteten Eizellen werden der Frau nun in ihre Gebärmutter eingepflanzt (sogen. Embryonentransfer).
Durchschnittlich sind 3 bis 4 Versuche nötig, dass eine befruchtete Eizelle ausreift und ein Kind geboren werden kann. So sterben pro Versuch 3 bis 5 Kinder. Bis ein Kind ausgetragen werden kann, sterben schließlich durchschnittlich 12 – 18 Geschwisterkinder.

Die Praxis der in-vitro-Befruchtung hat unzählige Zerstörungen menschlicher Embryonen gefordert.
Wächst mehr als ein Embryo heran, so werden oftmals, da ja nur ein Kind erwünscht ist, die „zuvielen“ Embryonen abgetrieben (Mehrlingsreduktion).
Mit diesen Verfahren werden das Leben und der Tod den Entscheidungen des Menschen unterworfen, der sich so selbst zum Herrn über Leben und Tod macht.
Allein in Deutschland werden jährlich ca. 7.000 Babies im Reagenzglas gezeugt.

Die IVR ist von Seiten der katholischen Kirche nicht erlaubt, denn sie trennt ja den Ursprung des Lebens von der sexuellen Vereinigung als Ausdruck der ganzheitlichen Liebe von Mann und Frau. Hier wird dem Kind das Recht genommen, Frucht der Liebe von Mann und Frau zu sein.

Die bei einer IVR „überzähligen Embryonen“ werden tiefgefroren aufbewahrt. Es sind bereits befruchtete Eizellen, also Kinder.Oft werden sie später für Ersatzteile benutzt, oder zu Forschungszwecken verwendet, verkauft an Paare, die keine Kinder bekommen oder in andere Länder verkauft….

Bei gewissen Verfahren wie der Ei- oder Samenspende und auch der Leih- und Ersatzmutterschaft kommt es überdies zur Einbeziehung einer dritten Person in das Fortpflanzungsgeschehen.(Samen- oder Eizellspende nicht vom Ehepartner, sondern von einer fremden Person!)
Hier wird das Recht des Kindes verletzt. Das Kind hat das Recht von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die ehelich miteinander verbunden sind (Katech. 2376).

Wir dürfen Menschen nicht machen. Gott schenkt das Leben. Wenn ein Ehepaar keine Kinder bekommen kann, so ist das ein Leid. Aber Gott wird ihnen helfen, dieses Leid anzunehmen. Wenn sie es aber nicht annehmen und unter allen Umständen Kinder „machen“, ist das eine schwere moralische Untat.
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Präimplantationsdiagnostik

Für die künstliche Befruchtung werden Embryonen im Reagenzglas erzeugt. Bei einer PID wird ein im Reagenzglas erzeugter Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn der Embryo gesund ist, wird er in die Gebärmutter der Frau übertragen. Im Falle einer genetischen Belastung wird er vernichtet. Die PID ist in jeder Hinsicht und von vornherein auf Selektion von menschlichem Leben ausgerichtet und daher ist ihr entschieden zu widersprechen.
Bei der PID werden massenhaft Embryonen verbraucht. Die PID verstärkt den Wunsch zum Kind nach Maß und sie fördert eine Tendenz, daß man schwache, kranke und behinderte Menschen als weniger wertvoll ansieht, ja sogar vielleicht als lebensunwert betrachtet.
Es ist zu beachten, daß man kein Recht hat auf ein Kind, daß Kinder nicht einfach das Produkt eines Wunsches sein können, der dann mit Hilfe der Technik realisiert wird. Kinder sind immer eine Gabe Gottes und das Leben ist zu achten und zu respektieren, auch in den Bedingungen seiner Entstehung, so wie sie der Schöpfer in die menschliche Natur hineingelegt hat. Das Kind soll ein Kind der Liebe sein und so sagt auch Papst Joh. Paul II. in seiner Enzyklika Evang. Vitae: „ Nur eine echte Liebe vermag das Leben zu hüten. Nur dort, wo ein Umfeld der Liebe und Geborgenheit ist, nur dort ist der Ort, wo ein Kind seinen Lebensanfang haben soll.“

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„Nur dort, wo ein Umfeld der Liebe und Geborgenheit ist, nur dort ist der Ort, wo ein Kind seinen Lebensanfang haben soll.“ Papst Johannes Paul II.

Klonen

Unter therapeutischem Klonen versteht man die Möglichkeit, Stammzellen dem gerade erst entstandenen Embryo zu entnehmen um sie einem kranken Menschen als Ersatzgewebe zu liefern oder zur Organzüchtigung für eine spätere Organplantation zu benutzen. Mit der Entnahme von Stammzellen stirbt der Embryo.

Beim therapeutischen Klonen werden durch medizinische Verfahren menschliche Embryonen hergestellt. Diese erzeugten Embryonen dienen als Rohstofflieferanten.
Mit dem therapeutischen Klonen möchte man Krankheiten heilen, die bislang nur gelindert werden konnten. Man gibt ein gutes Ziel vor – aber zu welchem Preis? Der Name „therapeutisch“ täuscht und ist irreführend!
Hier wird also menschliches Leben, das immer zugleich personales und von Gott bejahtes Leben ist, zum Ersatzteillager degradiert. Ein genetisch identischer Mensch wird eigens zu dem Zweck erzeugt, damit er gleichsam als Ersatzteillager dienen soll für einen anderen Menschen. Ein heranwachsender Embryo wird verzweckt und als Mittel zum Zweck eingesetzt. Das ist unmenschlich!

Das therapeutische Klonen kann nicht für zulässig erklärt werden, auch wenn sie anderen die Aussicht auf Heilung von Krankheiten bringt. Man kann nicht einen Menschen heilen, wenn andere Menschen dafür sterben müssen.

Verschwiegen wird der hohe Bedarf an Eizellen und Embryonen. Stammzelllinien altern und werden daher häufig fehlerhaft. Sie müssen also laufend ersetzt werden, d.h., daß unzählige Embryonen aufgrund dieser Therapie sterben müssen. Die Zahl der benötigten Spenderinnen von Eizellen ist also enorm hoch.

Da in Deutschland das therapeutische Klonen bislang noch verboten ist, werden embryonale Stammzellen (ES) aus Israel importiert. Jüdische Kinder werden zu Versuchsobjekten für die Deutschen. Hatten wir das nicht schon einmal?
Auch über die Risiken von Eizellspenden wird gerne geschwiegen. Nimmt man nicht in Kauf, dass Frauen als Rohstofflieferanten sich ausbeuten lassen und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, weil sie das Geld dringend benötigen? Vor allem ist die Gefahr des Ausbeutens und des Mißbrauchs bei einer armen Bevölkerung und in Entwicklungsländer vorgezeichnet.
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Reproduktives Klonen

Dies ist die komplette Herstellung einer genetischen Kopie eines schon lebenden Menschen.
Dies ist ethisch völlig verwerflich! Es verbietet sich vor allem aus zwei Gründen:
Der Mensch wird nicht mehr von den Eltern gezeugt, sondern er wird gemacht und zwar nach bestimmten Vorstellungen. Er wird nicht um seiner selbst willen erzeugt, sondern mit bestimmten Absichten, als Mittel zum Zweck. Hier wird der Mensch instrumentalisiert.Z.B. als Kopie eines besonders vorzugswürdig erachteten Menschen, oder als Ersatzteillager. Schon der bloße Versuch einer genetischen Fremdbestimmung eines anderen Menschen, der seine Identität betrifft, ist eine Mißachtung der Menschenwürde. Das Klonen ist also vor allem deshalb abzulehnen, weil hier ein Mensch sich zum Herr über den anderen macht.

Die katholische Kirche hat am 6. April 1990 zu der „extrakorporalen Befruchtung“ folgendes festgelegt:
Die katholische Glaubensgemeinschaft hebt die grundlegenden Werte der Ehe hervor. Um der Würde eines Menschen zu entsprechen, müssen – nach Aussage der Kirche – die beiden Sinngehalte der Sexualität (liebende Vereinigung und Fortpflanzung) immer zusammen bleiben. Der werdende Mensch darf also nicht als Produkt eines Eingriffs medizinischer Techniken gewollt oder empfangen werden.
Außerdem müssen jene, die durch künstliche Befruchtung geboren werden, in allen ihren Grundrechten so wie jeder andere Mensch vom Staat geachtet und geschützt werden. Dazu gehört neben dem Schutz des Lebens auch das Wissen um die eigene Herkunft.

Infolge der Fortschritte auf medizinischem Gebiet und des Zeitgeistes, der sich der Transzendenz zumeist verschließt, herrscht die Neigung vor, das Leben nur in dem Maße zu schätzen, wie es Vergnügen und Wohlbefinden mit sich bringt. Das Leiden erscheint als eine unerträgliche Niederlage, von der man sich um jeden Preis befreien muß. Der Tod wird zu einer „beanspruchten Befreiung“.
In einem solchen Umfeld wird auch die Versuchung zur Euthanasie genährt, das heißt, sich zum Herrn über den Tod zu machen, indem man ihn vorzeitig herbeiführt und so dem eigenen oder dem Leben anderer „auf sanfte Weise“ ein Ende bereitet.

Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann.
Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Schon im AT finden wir in Bezug auf die Bedrohungen gegen das Leben ein gewichtiges Beispiel für den Widerstand gegen das ungerechte Gebot der staatlichen Autorität. Die hebräischen Hebammen widersetzten sich dem Pharao, der angeordnet hatte, jeden neugeborenen Knaben zu töten. „Die Hebammen fürchteten Gott“. Aus dem Gehorsam gegenüber Gott und der Anerkennung seiner absoluten Souveränität, erwachsen die Kraft und der Mut, den ungerechten Gesetzen der Menschen zu widerstehen.
Es ist daher niemals erlaubt, sich einem in sich ungerechten Gesetz, wie jenem, das Abtreibung und Euthanasie zuläßt, anzupassen.
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„Um der Würde eines Menschen zu entsprechen, müssen die beiden Sinngehalte der Sexualität -liebende Vereinigung und Fortpflanzung- immer zusammen bleiben.“ Kath. Kirche
“Die Banalisierung der Sexualität gehört zu den hauptsächlichen Faktoren, in denen die Verachtung des vorgeburtlichen Lebens ihren Ursprung hat: nur eine echte Liebe vermag das Leben zu hüten.” Papst Johannes Paul II.

Wie ist nun eine Änderung dieses Sittenverfalls möglich?
Was können wir tun?

Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium vitae schreibt:
Es bedarf dringend einer allgemeinen Mobilisierung der Gewissen und einer gemeinsamen sittlichen Anstrengung, um eine große Strategie zugunsten des Lebens in die Tat umzusetzen. Wir müssen alle zusammen eine neue Kultur des Lebens aufbauen.
Beginnen muß man bei der Erneuerung der Kultur des Lebens innerhalb der christlichen Gemeinden selbst.
Der erste und grundlegende Schritt für die Verwirklichung dieser kulturellen Wende besteht in der Bildung des sittlichen Gewissens hinsichtlich des unermeßlichen und unverletzlichen Wertes jedes Menschenlebens.
Erziehung zur Keuschheit als Tugend von Anfang an.
Den jungen Menschen helfen, die Sexualität, die Liebe und das ganze Sein in ihrer wahren Bedeutung und in ihrer tiefen Wechselbeziehung zu begreifen und zu leben.
Die Formung der Eheleute im Hinblick auf die verantwortliche Zeugung der Nachkommenschaft und die Anwendung der natürlichen Methoden der Fruchtbarkeitsregelung

Papst Paul II: “Die Banalisierung der Sexualität gehört zu den hauptsächlichen Faktoren, in denen die Verachtung des vorgeburtlichen Lebens ihren Ursprung hat: nur eine echte Liebe vermag das Leben zu hüten.”

„Nur die Achtung vor dem Leben kann die wertvollsten und notwendigsten Güter der Gesellschaft, wie die Demokratie und den Frieden stützen und garantieren. Denn ohne Anerkennung und Schutz des Rechtes auf Leben, auf dem alle anderen unveräußerlichen Rechte des Menschen beruhen und sich entwickeln, läßt sich das Gemeinwohl unmöglich aufbauen. Es kann in der Tat keine echte Demokratie geben, wenn nicht die Würde jeder Person anerkannt wird und seine Rechte nicht respektiert werden. Und es kann auch keinen wahren Frieden geben, wenn man nicht das Leben verteidigt und fördert. Daran erinnerte Paul VI: ….“Jedes Vergehen gegen das Leben ist ein Attentat auf den Frieden, besonders wenn dabei die Sitten des Volkes verletzt werden. Wo aber die Menschenrechte wirklich ernst genommen und öffentlich anerkannt und verteidigt werden, dort kann der Friede zu einer Atmosphäre werden, in der sich das soziale Zusammenleben glücklich und wirkungsvoll entwickelt“.
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Was geschieht mit den abgetriebenen Kindern?

Der Gesetzgeber legt fest: Abgetriebene Kinder, wie auch Kinder aus Fehlgeburten unter 500 Gramm Körpergewicht werden in die Pathologie gebracht, wo sie “untersucht” werden.